Integration von Kindern mit Behinderungen
in den Kindergarten
Vortrag von Mag (FH) Alexandra Rückl anlässlich des Integrations-Stammtisches am 2.4.2009 im Büro der FBIs Bischofshofen
Mag (FH) Alexandra Rückl: Fachberatung für Integration, Land Salzburg, Referat für Kinderbetreuung (die nicht in der Schule stattfindet), zuständig für die Integration in Kinderbetreuungseinrichtungen, Elternkontakt (welche Möglichkeiten gibt es, das Kind im Wohnort zu integrieren?), Kontakt zu Bürgermeistern/Trägern und Kindergärten
2004: Arbeitsaufnahme von Fr. Mag (FH) Rückl am Referat mit 90 I-Kindern in Kindergärten
2009: dzt. knapp 500 I-Kinder
Erhöhter Förderbedarf
Der erhöhte Förderbedarf ist die Voraussetzung, um den Status als Integrations-Kind (I-Kind) ab dem 3. Lebensjahr zu erhalten. Er wird von einer/einem PsychologIn der Familienberatung des Landes festgestellt (in der Schwarzstraße, Stadt Salzburg, bzw. in den Bezirken).
Jede/r darf zur Familienberatung gehen und die psychologische Stellungnahme für sein Kind einholen.
Die/der PsychologIn stellt einen erhöhten Förderbedarf fest:
1. "reines" Doppelzählkind: es kommt überall halbwegs mit, braucht aber etwas mehr an Aufmerksamkeit und Anleitung, daher zählt es für 2 Kinder in der Kindergartengruppe (KigarGr), dh die Gruppe arbeitet mit gleicher Personalbesetzung und einem "Kinderkopf" weniger.
ODER
2. Doppelzählkind mit SOKI-Bedarf: SOKI = Sonderkindergartenpädagogin
Pro Doppelzählkind mit SOKI-Bedarf muss eine SOKI für 10 Stunden (bei Ganztagsbetreuung inkl. Vorbereitungszeit) zur Verfügung stehen, eine SOKI darf nicht mehr als 4 I-Kinder betreuen, möglichst in der gleichen KigarGr.
SonderkindergartenpädagogInnen:
Sonderkindergartenpädagoginnen (SOKI) gibt es leider viel zu wenige (die 2 bis 3-jährige Zusatzausbildung setzt ein hohes Maß an Idealismus voraus). Daher gibt es lt. Gesetz die Möglichkeit, dass eine Kindergartenpädagogin als Assistentin für Integration arbeitet, jeweils auf 1 Jahr befristet und nur, wenn der Träger nachweislich keine SOKI gefunden hat. Der Träger muss das nötige Personal anstellen, im Idealfall schon ab Kigar-Beginn. Die meisten Träger (BürgermeisterInnen, gemeinnützige, private) sind bemüht, die Integration eines Kindes mit Behinderungen im Wohnort zu ermöglichen.
1. Variante:
Mobile SOKI:
Dzt. sind sieben mobile SOKIs im ganzen Bundesland eingesetzt. Die mobile SOKI ist pro I-Kind einen Tag in der Einrichtung, arbeitet mit dem Kind und in der Gruppe, berät das pädagogische Team, welche Inhalte während der Woche in der Gruppe vermittelt werden, Vernetzung mit TherapeutInnen, Elterngespräche (Abklärung, Schuleinstieg,...)
2. Variante:
SOKI vor Ort:
Ab dem 3. I-Kind im Kigar muss der Träger über den Personalstand hinaus eine SOKI für alle 5 Tage der Woche für die gesamte Hauptbetreuungszeit, in der die I-Kinder anwesend sind, einstellen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass zB in einer KigarGr zwei I-Kinder sind und in einer anderen Gruppe ein I-Kind. Während des Vormittags arbeitet die SOKI mit allen I-Kindern (zB gemeinsam im Turnsaal oder in einer der beiden Gruppen mit der Gruppe)
3. Variante:
Assistentin zur Integration
Diese Variante kommt zu 60% im Land Salzburg zu tragen, ebenfalls ab dem 3. I-Kind und für alle fünf Tage der Woche. Der Träger muss nachweisen, dass er keine SOKI bekommen hat. Die Assistentin für Integration ist ausgebildete Kindergartenpädagogin und besonders interessiert am Thema.
Pflegerischer Bedarf:
Bei pflegerischem Bedarf ist die Anstellung einer zusätzlichen Person für ein I-Kind möglich, also wenn das Kind Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, An- Auskleiden, Windelwechsel oder WC-Begleitung und Mobilität benötigt. Der Antrag dafür ist bei der Bezirkshauptmannschaft zu stellen (Behindertenhilfe), die die dafür benötigten Stunden ausrechnet und genehmigt. Der Träger sucht eine Pflegeperson (evt. schon eine KigarHelferin) und stellt sie an; von der BH erhält er die Kosten der im Bescheid ausgewiesenen Stundenanzahl retourniert. (Anm. Die BH kann einen Kostenbeitrag aus dem Pflegegeld von den Eltern für die Pflegeperson einheben.)
Allgemeines:
Seit 2007 ist das neue Kinderbetreuungs-Gesetz in Kraft, wonach die Gemeinde einen Versorgungsauftrag in der Kinderbetreuung hat - außer ein Elternteil ist in Karenz oder arbeitslos (schwierig bei Arbeitssuchenden, weil die Arbeitsaufnahme ohne langer Vorlaufzeit geschieht). Wenn Kigar und alterserweiterte Gruppen wirklich voll sind, muss die Gemeinde zumindest Alternativen anbieten (zB Tagesmutter oder Platz im Kigar der Nachbargemeinde). Es besteht kein Rechtsanspruch darauf! Wird das I-Kind in einer anderen Gemeinde betreut, muss die Wohnortgemeinde die dort anfallenden Betreuungskosten tragen.
Ist ein Elternteil nicht berufstätig, ist die Aufnahme in den Kigar eigentlich goodwill des Trägers. Ist aber nie ein Problem, wenn der Kigar nicht voll ist.
Nie würden die Träger die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung verweigern, weil die Mutter „eh zu Hause sei. Allerdings sind gerade Träger und Kindergärten ohne Erfahrung mit Integration oft unsicher, wie Integration laufen kann. Gespräche mit Alexandra Rückl und SOKIs sind unterstützend und hilfreich, die meisten Kigärten, die schon mal integrierten, tun es herzlich gerne immer wieder, weil es ganz andere Erfahrungen in der Teamzusammenarbeit und Sozialisation der KigarKinder ermöglicht.
Kinder unter 3 Jahren dürfen frühestens 3 Monate vor ihrem 3. Geburtstag und nur über Antrag in den Kigar aufgenommen werden.
Es gibt Eröffnungszahlen für KigarGr, da ein Kigar einerseits wirtschaftlich zu führen ist und andererseits auch vom Pädagogischen her passen soll. Eine KigarGr mit zB nur drei Kindern macht weder wirtschaftlich noch von der pädagogischen Seite her Sinn.
Die Gemeinde bzw. der Träger muss der Fachberatung für Integration, Fr. Mag.a (FH) Rückl, bis 15.5. alle I-Kinder im nächsten KigarJahr melden und ob es schon eine Stellungnahme gibt bzw. gemacht wird. Im Idealfall hat so Fr. Mag.a (FH) Rückl Mitte Juni den Überblick über ganz Salzburg, ob, wo und in welchem Ausmaß zu Kigar-Beginn im Herbst eine SOKI benötigt wird.
Schwierig ist, dass meist nur zwei bis drei frei verfügbare SOKIs aus einem abschließenden Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik übrig sind, die restlichen AbsolventInnen arbeiten schon jahrelang in I-Gruppen in Kigärten oder fanden schon während der Ausbildung eine Anstellung.
Mitschrift Agnes Hehenberger
Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben!