Leistungen des Bundessozialamtes

Vortrag von DSA Albert Lindner anlässlich des Integrations-Stammtisches am 14.12.2007

Das Bundessozialamt (BASB) ist dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (Minister Buchinger) unterstellt. In nächster Zeit sollen 500 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden, dafür erhalten die ArbeitgeberInnen große Förderungen (Aktion 500).

Info-Falter des BASB als Orientierungshilfe zum Thema Behinderungen:

Ein Blick 1: Kindheit und Jugend

Ein Blick 2: Arbeit

Ein Blick 3: Rehabilitation

Ein Blick 4: Seniorinnen und Senioren

Ein Blick 5: Pflege

Ein Blick 6: Sozialentschädigung

Ein Blick 7: Finanzielles

Ein Blick 8: Gleichstellung

Welcome-Broschüren mit einer Auflistung von Angeboten und Möglichkeiten der Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen

Aufgaben des Bundessozialamtes (BASB)

1. Familieninfostelle

Zielgruppe: Familien von Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Was: Information zur Förderung des Kindes und in sozialen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten

Wo: Im Bundessozialamt Salzburg, bei Bedarf auch Hausbesuche in ganz Salzburg

2. Mobile Beratung und Diagnostik:

Zielgruppe: Eltern und deren Kinder mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung bis zum 19. Lebensjahr

Was: eine längerfristige Begleitung zu Themen wie Integration, Frühförderung, Schule, Beruf, Pflegemittel,… in Form von aufsuchender Sozialarbeit im Team

Wo: Im Tennengau und Lungau, in Teilen des Pongaus

3. Schule-Beruf-Angebote:

Das BASB bezuschusst das Clearing. Dabei durchlaufen Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) in den 4. Klassen der Haupt- und Sonderschulen eine intensive Abklärungsphase in Hinblick auf die weitere Berufslaufbahn bezüglich Interessen, Begabungen, weiteren Förderungen, Stärken… Mit dieser Grundlage erfolgt der Einstieg ins Berufsleben mit zB verlängerter Lehre, Teilqualifizierung, Begleitung durch die Arbeitsassistenz der Pro Mente, Netzwerk AG Integrationsassistenz (Verein Einstieg), Berufsvorschulungszentren Schloss Oberrain und St. Gilgen (siehe auch Integrations-Stammtische vom 26.1.07 „Arbeit und Behinderung“ und vom 9.3.07 „Pro Mente Salzburg und Angebote in der Region für Menschen mit Beeinträchtigung)

4. Unterstützungsfonds

Zielgruppe: Menschen mit Behinderung außerhalb des Berufslebens

Angebot: Zuschuss zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, zu speziellen Maßnahmen wie Stuhltreppenlift, barrierefreies Badezimmer,…

Behindertengerechte Fahrzeugadaptierung:

Max. alle 5 Jahre möglich. Bei späteren Eintritt der Behinderung (nach dem Erwerb des Führerscheins) müsste dies der Betroffene dem Amtsarzt melden, der ein Gutachten erstellt, ob der Betroffene verkehrstauglich und mit welchen unterstützenden Mitteln ist.

Für soziale Rehabilitation bei Berufstätigen ist das Land zuständig (siehe auch Integrations-Stammtisch vom 11.5.07 – „Angebote der öffentlichen Hand“)

Finanzierung: in Absprache mit anderen Kostenträgern wie Land, GKK und anderen Sozialversicherungsträgern und mit Kostenbeteiligung der Antragsteller. Zum Antrag auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds müssen Unterlagen lt. Antrag beigelegt werden. Gefördert werden nur Maßnahmen, die behinderungsbedingt wirklich notwendig sind und die nicht durch Krankenkasse oder andere Stellen abgedeckt würden.

Zuerst muss der Antrag gestellt werden, alles, was vor dem Antrag passierte, kann nicht übernommen werden!

5. Behindertenpass

Ab einem Grad von 50%-iger Behinderung oder darüber,

darunter bekommt man eine Verständigung, um den steuerlichen Absetzbetrag ab einer Behinderung von 25 % geltend machen zu können (zB pauschalierter Freibetrag für PKW).

Mit erhöhter Familienbeihilfe ist jederzeit ein Behindertenpass beantragbar, da für die Zuerkennung der erh.FbH ja eine Behinderung von mind. 50 % vorliegen muss.

Vorteile:

6. Rehabilitation und Arbeitswelt

Feststellungsverfahren für begünstig behinderten Status

Voraussetzungen:

Begünstigte Behinderte müssen mindestens einen Grad von 50 %-iger Behinderung aufweisen und haben in der Arbeitswelt einen erhöhten Kündigungsschutz. Die Pensionsversicherungsanstalten stellen die Arbeitsfähigkeit fest (wenn nicht, dann Invaliditätspension).

7. Gleichstellung

Gleichstellungsgesetz: Menschen mit Behinderungen dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden.

Wenn doch: klärendes Gespräch > gütliche Einigung (zB Eingänge bei Kaufhäusern)

> bei mangelnder Einigung: Gerichtsweg mit ideeller und/oder materieller Entschädigung

Beim BASB ist die Schlichtungsstelle für Gleichstellung angesiedelt (für manche Angelegenheiten ist das Land zuständig).

8. Leistungen für Verbrechensopfer

Schadenersatz- und Therapieansprüche

9. Unterstützung für pflegende Angehörige

Gibt es für Ersatzpflege ab der Pflegegeldstufe IV nach dem Bundespflegegeldgesetz

Kinder erhalten vorwiegend Landespflegegeld, auch beim Land ist diese Unterstützung für Ersatzpflege seit kurzem möglich

10. Besondere Zuschüsse für Angehörige demenziell Erkrankter

11. 24-Stunden-Betreuung

Kostenlose Infohotline Tel. 0800 / 220 303 für Erstberatung

Bei detaillierteren Fragen erfolgt Rückruf

12. Zuschüsse zu barrierefreiem Bauen

Für Fragen steht Hr. DSA Albert Lindner, Sozialservice und Familieninfostelle, Bundessozialamt Landesstelle Salzburg, Auerspergstraße 67a, 5020 Salzburg, Tel. 059988-3218, albert.lindner@basb.gv.at , gerne zur Verfügung.

Themen der anschließenden Diskussion unter den Anwesenden:

Offenbar kursieren viele Ängste, sodass die Unternehmer lieber Ausgleichstaxe zahlen, statt einen Menschen mit Behinderung anzustellen.

Bei der Bewerbung auf einem Arbeitsplatz muss der Status „begünstigt behindert“ nicht mitgeteilt werden, wenn weder Arbeitsplatzadaptierung noch Unterstützung benötigt wird.

Einmal festgestellt, ist man ein Leben lang begünstigt Behinderter, außer die Behinderung würde sich massiv verbessern.

Für öffentliche Betriebe und Verkehrsmittel gelten Übergangsregelungen bis 2016.

Erhöhte Familienbeihilfe: beim Finanzamt beantragen > Bundessozialamt (BASB) wird mit dem Gutachten beauftragt > Finanzamt stellt Bescheid aus

Bei Bezug der erhöhten Familienbeihilfe könnte man die Ruhendstellung während eines Arbeitsversuches beantragen, ansonsten droht die Rückzahlung. Problematisch auch für den Erwerb einer Pension.

Derzeit werden in Salzburg auch bei Vorliegen eines Wohnrechts Geschwister nicht zum Unterhalt herangezogen. Besser ist hier ein Wohnnutzungsrecht einzuräumen.

Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben! Für Fragen wenden Sie sich an Familienberatungsstelle mit Schwerpunkt Integration, DSAin Agnes Hehenberger, Tel. 0699 / 818 718 70 bzw. an familienberatung@sisal.at