Beratung von Personen mit Beeinträchtigungen im AMS Bischofshofen

Michaela Piesch, AMS Bischofshofen

 

1                Organisation des AMS Bischofshofen

2                Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld und Antragstellung

3                Beratung von Personen mit besonderen Beeinträchtigungen im AMS Bischofshofen

4                REHA-Einrichtungen, spezialisiert auf Umschulungen oder zur Reintegration (Trainingsmaßnahmen)

5                Betreuung von Schulabgängern und Lehrlingsprojekte

6                Zusammenarbeit mit Kostenträgern

 

1. Organisation der regionalen Geschäftsstelle Bischofshofen

2. Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

                   Anspruchsberechtigt ist jede Person, die arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitlos ist und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.

                    Mindestbeschäftigungsdauer für den Erwerb des Anspruches:

       Erstmalige Inanspruchnahme: 52 Wochen innerhalb der letzten 2 Jahre

       Weitere Inanspruchnahme: 28 Wochen innerhalb des letzten Jahres

       Jugendliche vor Vollendung des 25. Lebensjahres: 26 Wochen innerhalb der letzen 12 Monate

 

Höhe des Arbeitslosengeldes

                   Grundbetrag + Familienzuschläge

                   Grundbetrag: 55 % des täglichen Nettoeinkommens;

 

abhängig vom Zeitpunkt der Geltendmachung

1.1. bis 30.6. Jahresbeitragsgrundlage des vorletztes Jahres

1.7. bis 31.12. Jahresbeitragsgrundlage des letztes Jahres (lt. Hauptverband der Sozialversicherungsträger) Diese Bruttobemessungsgrundlage minus sozialen Abgaben und Einkommenssteuer ergibt Nettoeinkommen, dieses wird umgerechnet auf einen Tagsatz.

                   Familienzuschlag: für Angehörige, für deren Unterhalt Sie wesentlich beitragen und Hauptwohnsitz in österreich haben.

                   Dauer: grundsätzlich 20 bzw. 30 Wochen (in 5 Jahren – 156 Wochen) ab 40. Lj: 39 Wochen (in 10 Jahren – 312 Wochen) ab 50. Lj: 52 Wochen (in 15 Jahren – 468 Wochen)

Antragstellung

                   Arbeitslosengeldantrag erhalten Sie in der regionalen Geschäftsstelle oder den Gemeindeämtern

                   Anspruch ab dem Tag der Geltendmachung – 1. Tag der Arbeitslosigkeit

          Antragsabgabe nach telefonischer Terminvereinbarung (06462/2848) in der Servicezone – ausgefüllter Antrag und Arbeitsbescheinigung des letzten Dienstverhältnisses

 

Existenzsicherung und Erstgespräch

Bei Personen mit Beeinträchtigungen erfolgt schriftliche Zusendung eines Termins für ein Beratungsgespräch in der REHA-Beratung

3. Beratung von Personen mit besonderen Beeinträchtigungen im AMS Bischofshofen

Besondere Beeinträchtigungen sind Behinderungen und gesundheitliche Einschränkungen, welche einer besonderen Beratung und Förderung zur Integration in den Arbeitsmarkt bedürfen.

REHA-Beratung Bischofshofen

Geburtsmonate Jänner – Juni

Herbert Gottsmann, Zimmer 1.009, Tel. 06462/2848-1120

Geburtsmonate Juli – Dezember

Michaela Piesch, Zimmer 1.010, Tel. 06462/2848-1130

Erstberatung in der REHA

                   Erfassung des beruflichen Werdegangs (Schul-und Berufsausbildung, Dienstverhältnisse, usw.)

                   Erfassung der gesundheitlichen Einschränkung (Mitnahme von Attesten, Befundberichten ist erforderlich!) und der persönlichen Lebensumstände.

 

                   Abklärung ob Hilfestellung bei der Suche nach geeignetem/behinderungsgerechtem Arbeitsplatz erforderlich ist oder

                   ob Umschulungsbedarf vorhanden ist, um eine Reintegration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Hilfestellung bei der Suche nach geeignetem/behinderungsgerechtem Arbeitsplatz

                   Schulungsangebot des AMS, wie Bewerbungstraining (Unterstützung bei der Arbeitsmarkterschließung, Erstellung von Bewerbungsunterlagen), Coachings, Qualifizierungen u.ä.

                   Einsatz des Förderinstrumentarium des AMS + Kontaktaufnahme mit dem Dienstgeber

 

                   Arbeitserprobung im Betrieb zur Abklärung der Eignung:

 

Zeitraum 1 bis 3 Monate

Keine Kosten für den Dienstgeber, da weiterhin Existenzsicherung durch AMS

Reisekosten vom Wohnort zur Dienststelle werden dem

 

Arbeitssuchenden vom AMS ersetzt.

Eingliederungsbeihilfe:

                    Finanzielle Unterstützung des Dienstverhältnisses an den Dienstgeber zum Ausgleich einer Minderleistung oder während der Einschulungszeit bis zu einem Jahr

                    Zählt der Arbeitssuchende zum Kreis der begünstigt Behinderten nach Behinderteneinstellungsgesetz – Initialförderung mittels Eingliederungsbeihilfe seitens AMS möglich + Information des Dienstgebers über Kontaktaufnahme mit dem BASB (Bundessozialamt), zur Beantragung der Integrationsbeihilfe/Entgeltbeihilfe.

 

                    Bei höherem Unterstützungsbedarf und/oder mehrfachen Einschränkungen Zuweisung zur Arbeitsassistenz in St. Johann/Pg.: Beratungs-und Betreuungseinrichtung der Pro Mente Salzburg zur Hilfestellung und Unterstützung bei der Integration von Personen mit psychischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen, auch Hörbehinderten, in den freien Arbeitsmarkt.

 

Beratung über berufliche Möglichkeiten

Information über berufliche Rehabilitations-+ Resozialisierungsmaßnahmen inkl. Arbeitsplatzadaptierung

Hilfestellung bei der Arbeitsplatzsuche und nachgehende Betreuung am Arbeitsplatz

Erhaltung eines gefährdeten Arbeitsplatzes

 

 

AKKUS (Arbeits-Kräfte-Kompetent-Ueberlassen-Salzburg): Arbeitskräfteüberlassung/Leasing für Menschen mit Behinderungen

                   Ziel: Menschen mit Beeinträchtigungen über Leasingverträge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um somit langfristig neue reguläre Dienstverhältnisse zu schaffen.

                   Träger: Gemeinnütziger Verein Berufliche Bildung und Integration (BB&I ), bestehend aus Bietergemeinschaft anderskompetent GMBH, ARGE Salzburg Geschützte Werkstätten GMBH, Pro Mente Salzburg, Verein FAB.

                   Leistungen: Arbeitsdiagnostik, Integration durch Arbeitskräfteleasing, Betreuung am Arbeitsplatz und zwischenden überlassungsverhältnissen (überbrückung durch Schulungen

oder Arbeiten in den Einrichtungen der Bietergemeinschaft)

 

Fixintegration auf einen Arbeitsplatz in den Geschützten Werkstätten

                   Standorte in Salzburg, Bruck an der Glocknerstraße und in St. Margarethen im Lungau

                   Zielgruppe sind Personen, die aufgrund Ihrer Behinderung nicht die volle Arbeitsleistung eines gesunden Menschen erbringen können (mind. 30% Grad der Behinderung/ zumindest 50% der normalen Arbeitsleistung)

                   Arbeitsplätze in den Bereich Industriemontage, Offset-und Siebdruck, Plaketten-und Medaillenherstellung,

Blutabnahmevorrichtungen für z.B. das Rote Kreuz, etc.

 

                   Abklärung der Eignung mittels einer einmonatigen Arbeitserprobung in einer Werkstätte der GW (Existenzsicherung durch das AMS)

                   Bei positiver Arbeitserprobung – Aufnahme auf die

 

Warteliste der Geschützten Werkstätte

                   Bei Freiwerden eines Arbeitsplatzes wird der Kunde von seinem Berater informiert – Vor der Aufnahme in ein fixes Dienstverhältnis sind noch einmal 4 Monate Arbeitserprobung vorgeschaltet

                   Derzeit leider sehr lange Wartezeiten!

Beratung hinsichtlich Berufsorientierung bei bestehendem Umschulungsbedarf

                   Beratung hinsichtlich des regionalen Arbeitsmarktes, Information über aktuelle offene Stellen

Hilfestellung bei der Berufsorientierung

       Einführung in die Weiterbildungs-und Berufsdatenbanken auf der AMS Homepage (www.ams.at), wie z.B. Nutzung des Orienterungstests (Berufskompass) als Entscheidungshilfe

       Eigenorientierung im Berufsinformationszentrum des AMS. Information über Berufsbilder, schulische Ausbildungen und Schulungsinstitute. Hilfestellung durch Frau Margret Hofer, BIZ-Betreuerin hinsichtlich der Nutzung des schriftlichen als auch online-Infomaterials und bei der Interpretation des Interessenstests (AIST).

 

Eignungsuntersuchung (psychologische Eignungsdiagnostik): Dient Erhebung der kognitiven Fähigkeiten (Begabungsprofil), sowie der Interessen und Persönlichkeitsaskepte, um Fragen:

der Berufsorienterung bzw. –findung oder

der Eignung für eine bestimmte Maßnahme oder Ausbildung klären zu können.

 

Ziel ist das Aufzeigen von leistungs-und persönlichkeitsbezogenen Potentialen sowie die Empfehlung von berufs-und ausbildungsbezogenen Möglichkeiten.

Berufsorientierung bzw. Berufsfindung am BBRZ (Berufliches Bildungs-und Rehabilitationszentrum)

                   Personen mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen

                   Abklärung der intellektuellen und körperlichen Leistungsfähigkeit und Abklärung der Neigungen und Eignung für mögliche Umschulungsberufe (u.a. in Form von Praktika in Betrieben)

Dauer: zwischen 8 und 12 Wochen

Ziel: Erstellung eines persönlichen Bildungs-bzw. REHA-Planes und anschließender

UMSCHULUNG

                   Für die Inanspruchnahme einer Beratung und gegebenenfalls einer Umschulung ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erforderlich.

                   Bei fehlendem Arbeitslosengeldanspruch werden Umschulungskosten vom AMS getragen.

4. REHA-Einrichtungen

Umschulungen:

                   Berufliches Bildungs-und Rehabilitationszentrum (BBRZ)

                   Wirtschaftskolleg Handel (WIKO)

                   Implacementausbildung Reintegration:

                   Qualifizierungsinitiative der Geschützte Werkstätten (GW)

                   rws anderskompetent (vormals Reha-Werkstätte Traunstraße)

                   Arbeitstrainingszentrum (ATZ)

                   Projekt Member 2000

 

Berufliches Bildungs-und Rehabilitationszentrum (BBRZ)

                   Zielgruppe: Personen mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen, die mit Hilfe einer Um-oder Nachschulung wieder ins Berufsleben integriert werden sollen.

                   Zweigstellen in Wien, Linz, Klagenfurt, Kapfenberg und Graz

                    

BBRZ Linz: Personen mit körperlichen Einschränkungen, sofern geistige Leistungsfähigkeit gegeben ist.

 

RISS (Reintegration von Sehbeeinträchtigen bzw. Späterblindeten)

                   BBRZ Kapfenberg: Personen mit körperlichen, psychischen und psychosozialen Einschränkungen, Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Defiziten im Bereich der sozialen Anpassung.

 

Berufliches Bildungs-und Rehabilitationszentrum (BBRZ)

 

REHA-Planung am BBRZ:

        arbeits-, allgemeinmedizinische und/oder fachärztliche Abklärung der gesundheitlichen Situation

        Erhebung und Abklärung der berufsbezogenen, intellektuellen und kognitiven Leistungsfähigkeit

        Berufsorientierung

Im Anschluss daran individuell abgestimmte Bildungsmaßnahmen

·      Kaufmännische Ausbildungen, Technische Ausbildungen (z.B. Technischer Zeichner), Optiker – immer mit Lehrabschluss

·       Weiterführende Spezialisierungen

·      Maßgeschneiderte Ausbildungen nach individueller Zielsetzung in alle Berufsfelder

·      Während der gesamten Ausbildung sozialpädagogische, medizinische und psychologische Begleitung

·      Kostenlose Unterbringung im Wohnheim

·      Ausbildungsdauer von ca. 18 Monaten

 

 

Wirtschaftskolleg Handel (WIKO)

                   Der Lehrgang Wirtschaftskolleg Handel ist eine praxisorientierte Umschulung zur Bürokauffrau, zum Bürokaufmann für Erwachsene aus verschiedenen Berufen.

                    Dauer 15 Monate mit Lehrabschlussprüfung

                    Einführungswoche und Basisqualifikation: Grundkenntnisse wie Maschinschreiben, Deutsch, EDV, Betriebswirtschaftslehre, Kaufmännisch Rechnen, Schriftverkehr, Kommunikations-und Teamfähigkeit.

                   Praxistraining in der übungsfirma SALGRO (ein Jahr) mit begleitendem Theorieunterricht und Coachingtagen.

                   Aktive Bewerbung, Prüfungskompetenztraining und Praktikum.

 

Implacementausbildung

                   Ausbildung in einer Arbeitsstiftung (Gesellschaft für Aus-und Weiterbildung in Salzburg): Praxisnaheste Ausbildungsform, da direkt im Betrieb

                   Bei Bereitschaft des Dienstgebers einen Arbeitsuchenden/Umschüler auszubilden, wird regionale Stiftung zwischengeschaltet.

                   Vor Beginn der Ausbildung wird genauer Bildungs-und Zeitplan entsprechend den Betriebserfordernissen erstellt. Theoretische und praktische Ausbildung bis zu zwei Jahre.

                   Teilnehmer erhalten während der Ausbildung Schulungsarbeitslosengeld.

                   Ausbildungskosten werden aus Mitteln des Landes Salzburg und des beteiligten Unternehmens finanziert (Bildungsbeitrag des Dienstgebers je nach Kosten der Gesamtausbildung von mind. EUR 290,69)

                   Vorteil: Dienstverhältnis direkt anschließend an die Ausbildung

 

Qualifizierungsinitiative der Geschützten Werkstätten:

                   Qualifizierungsprojekt der Geschützen Werkstätten in den Niederlassungen Salzburg und Bruck an der Glocknerstraße für begünstigte/begünstigbare Personen

                   Ausbildungsinhalte: Förderunterricht in Deutsch und Mathematik, feinmotorisches Training, Steigerung der sozialen Kompetenzen und der Leistungsfähigkeit. Der praktische Ausbildungsteil erfolgt in den vorhandenen Werkstätten

                   Prozentverhältnis theoretische und praktische Ausbildung von ca. 40% zu 60%

                   Dauer ein Jahr, davon 4 Monate Arbeitserprobung und 8 Monate Dienstverhältnis in der GW

 

Qualifizierungsinitiative der Geschützten Werkstätten:

                   KEINE Weiterbeschäftigung in der GW im Anschluss möglich, sondern

                   Outplacement (Auffindung eines passenden  Arbeitsplatzes) durch Spezialisten der Geschützten Werkstätten in die freie Wirtschaft

                   Weiterbetreuung im Dienstverhältnis bis zu einem Jahr möglich

 

rws anderskompetent (vormals Reha-Werkstätte Traunstraße)

                   Zielgruppe: Arbeitsuchende mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, welche eine Leistungsfähigkeit von 30 bis 50 % haben und somit den Anforderungen am freien Arbeitsmarkt und in der Geschützten Werkstätte noch nicht gewachsen sind.

                   Arbeitsdiagnostik -Abklärung der individuellen Leistungsfähigkeit als Grundlage für die weitere berufliche Laufbahnplanung

                   Arbeitstraining (2 Jahre) -Entwicklung persönlicher Fähigkeiten zur Verbesserung der Vermittlungschancen auf den Arbeitsmarkt

                   Arbeitsplätze -Erbringung der eigenen Arbeitsleistung im Rahmen eines normalen Arbeitsvertrags

 

Arbeitstrainingszentrum (ATZ)

Ziel ist die Wiedereingliederung von Arbeit suchenden Personen mit psychischen Einschränkungen (psychotische, neurotische und psychosomatische Störungen, Suchtprobleme nach erfolgtem Entzug) durch

 

Stabilisierung
Erweiterung sozialer Kompetenzen

Erwerb allgemeiner und fachspezifischer Arbeitskompetenzen

 

                   Ausbildungsbereiche: Büroservice (mit Vorkenntnissen), Textilwerkstatt, Holzwerk-und Fertigungswerkstatt

                   ATZ arbeitet mit Aufträgen aus der freien Wirtschaft

                   Verweildauer von einem Jahr

 

Projekt Member 2000

                   Integratives Arbeitsprojekt der Pro Mente in Unternehmen der freien Wirtschaft. Das Unternehmen stellt die zur Tätigkeit benötigte Infrastruktur und die Arbeitsaufträge zur Verfügung.

                    Angeschlossen an das Landeskrankenhaus in St. Veit im Pg.

        Arbeitsplätze auf den Stationen des LKH (Reinigungstätigkeiten)

        Wäsche-und Bügelservice

        Parkpflege

                   Bei Member Salzburg werden 8 geistig und/oder psychisch beeinträchtigte Menschen mittels eines befristeten Dienstvertrages (Verweildauer von 2 Jahren) beim Träger Pro Mente Salzburg angestellt.

                   Ziel ist die Integration der KlientInnen in den freien Arbeitsmarkt

                   Begleitende psychologische Betreuung

                   Projekte der Laube in Hallein: SAMBA und ITS-Social Solutions

5. Betreuung von Schulabgängern

Erhebung der Entlassschüler des Folgejahres durch die Integrationsassistenz (IASS) St. Johann/Pg. (Maßnahme der Pro Mente) im Herbst

Zielgruppe:

                   Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf

                   Jgdl., welche gefährdet sind, Schule negativ abzuschließen

                   Jgdl. mit erhöhter Familienbeihilfe oder

                   Jgdl. mit jeglicher Beeinträchtigung

                   Betreuung und Clearing begleitend während des letzten Schuljahres durch die IASS

 

                   Eignungsuntersuchungen während des letzten Schuljahres durch das AMS als Unterstützung des Clearingprozesses der Integrationsassistenz

                   Bei Nichtzustandekommen eines Lehrverhältnisses oder einer Integrativen Berufsausbildung (IBA) erfolgtübergabe in die Betreuung des AMS

                   verlängerte Lehre: Verlängerung der Lehrzeit um 1 Jahr, Berufsschulbesuch und Lehrabschluss ist vorausgesetzt

                   Teilqualifizierung: Ausbildungsvertrag mit einer Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes (Berufsschulbesuch nicht zwingend) individuell nach den speziellen Begabungen des Jgdl.,  Dauer von 1 bis 3 Jahren

 

Weiterbetreuung je nach zu erreichendem Ausbildungsniveau:

                   Reguläre Lehre im 1.Lehrjahr begleitet durch die IASS

                   IBA begleitet durch die Berufsausbildungsassistenz (BAS) – Kontaktherstellung durch das AMS

                   Betreuung durch AMS – REHA-Beratung Kontaktherstellung mit einem

 

Berufsvorschulungszentrum (Oberrain oder St. Gilgen)

alternativ AMS Jugendmaßnahmen mit dem Ziel der Integration

 

Lehrlingsprojekt Netzwerk:

                   Zielgruppe: Jugendliche mit schweren körperlichen Einschränkungen von 15 bis 25 Jahren

                   Lehrverhältnis (Lehrvertrag oder IBA) mit Lehrlingsprojekt Netzwerk – Ausbildung im Partnerbetrieb in der freien Wirtschaft

                   Netzwerk bietet Unterstützung in der Berufsschule, dem Partnerbetrieb und im familiären Umfeld

 

Lehrlingsprojekt der Geschützten Werkstätten

                   Zielgruppe: begünstigte oder begünstigbare Jugendliche oder Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf

                   Höchstalter bei Antritt der Lehre: 24 Jahre

                   Ausbildung in 11 Lehrberufen, u.a.

                   Bürokaufmann/frau, ProduktionstechnikerIn , Flach-oder SiebdruckerIn , EDV-TechnikerIn, LagerlogisikerIn u.a.

                   Unterstützung während der Lehrzeit durch die GW beim Berufsschulbesuch (im Bedarfsfall Nachhilfe oder interne Schulungen)

                   Nach der Lehrzeit intensive Unterstützung durch das Outplacement nach einem geeigneten Dauerarbeitsplatz in der freien Wirtschaft.

6. Zusammenarbeit mit Kostenträgern

                   Personen nach Arbeitsunfällen bzw. Personen mit Berufserkrankungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA).

                   Die Pensionsversicherungsanstalt beteiligt sich an Umschulungskosten, wenn Berufsschutz vorliegt.

Betroffene Person hat den Beruf erlernt (Lehrabschluss) bzw. in einem Beruf angelernt wurde und diese erlernte Tätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre überwiegend ausgeübt hat. Antragstellung bei der PVA erfolgt durch das AMS.

 

Für Ihre Aufmerksamkeit bedankt sich Michaela Piesch