Beratung von Personen mit
Beeinträchtigungen im AMS Bischofshofen |
Michaela Piesch, AMS Bischofshofen |
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1
Organisation des AMS Bischofshofen
2
Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von
Arbeitslosengeld und Antragstellung 3
Beratung von Personen mit besonderen
Beeinträchtigungen im AMS Bischofshofen 4
REHA-Einrichtungen, spezialisiert
auf Umschulungen oder zur Reintegration (Trainingsmaßnahmen) 5
Betreuung von Schulabgängern und
Lehrlingsprojekte 6
Zusammenarbeit mit Kostenträgern |
1. Organisation
der regionalen Geschäftsstelle Bischofshofen |
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2. Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von
Arbeitslosengeld |
•
Anspruchsberechtigt ist jede Person, die
arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitlos ist und
der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.
•
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•
Erstmalige Inanspruchnahme: 52 Wochen innerhalb
der letzten 2 Jahre •
Weitere Inanspruchnahme: 28 Wochen innerhalb
des letzten Jahres •
Jugendliche vor Vollendung des 25.
Lebensjahres: 26 Wochen innerhalb der letzen 12 Monate |
Höhe des Arbeitslosengeldes |
•
Grundbetrag + Familienzuschläge
•
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abhängig
vom Zeitpunkt der Geltendmachung 1.1. bis
30.6. Jahresbeitragsgrundlage des vorletztes Jahres 1.7. bis
31.12. Jahresbeitragsgrundlage des letztes Jahres
(lt. Hauptverband der Sozialversicherungsträger) Diese
Bruttobemessungsgrundlage minus sozialen Abgaben und Einkommenssteuer ergibt
Nettoeinkommen, dieses wird umgerechnet auf einen Tagsatz. •
Familienzuschlag: für
Angehörige, für deren Unterhalt Sie wesentlich beitragen und Hauptwohnsitz in
österreich haben. •
Dauer: grundsätzlich 20 bzw. 30
Wochen (in 5 Jahren – 156 Wochen) ab 40. Lj: 39
Wochen (in 10 Jahren – 312 Wochen) ab 50. Lj: 52
Wochen (in 15 Jahren – 468 Wochen) |
Antragstellung
|
•
Arbeitslosengeldantrag erhalten Sie in der
regionalen Geschäftsstelle oder den Gemeindeämtern •
Anspruch ab dem Tag der Geltendmachung –
1. Tag der Arbeitslosigkeit •
Antragsabgabe nach telefonischer
Terminvereinbarung (06462/2848) in der Servicezone – ausgefüllter Antrag und
Arbeitsbescheinigung des letzten Dienstverhältnisses • |
Existenzsicherung
und Erstgespräch |
• Bei Personen mit
Beeinträchtigungen erfolgt schriftliche Zusendung eines Termins für ein
Beratungsgespräch in der REHA-Beratung |
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3. Beratung von
Personen mit besonderen Beeinträchtigungen im AMS Bischofshofen
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Besondere
Beeinträchtigungen sind Behinderungen und gesundheitliche Einschränkungen,
welche einer besonderen Beratung und Förderung zur Integration
in den Arbeitsmarkt bedürfen. |
REHA-Beratung Bischofshofen |
Geburtsmonate Jänner
– Juni |
Herbert Gottsmann,
Zimmer 1.009, Tel. 06462/2848-1120 |
Geburtsmonate
Juli – Dezember |
Michaela
Piesch, Zimmer 1.010, Tel. 06462/2848-1130 |
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Erstberatung
in der REHA |
•
Erfassung des beruflichen Werdegangs (Schul-und Berufsausbildung, Dienstverhältnisse, usw.)
•
Erfassung der gesundheitlichen Einschränkung
(Mitnahme von Attesten, Befundberichten ist erforderlich!) |
•
Abklärung ob Hilfestellung
bei der Suche nach geeignetem/behinderungsgerechtem Arbeitsplatz
erforderlich ist oder |
•
ob Umschulungsbedarf vorhanden
ist, um eine Reintegration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
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Hilfestellung bei der Suche nach
geeignetem/behinderungsgerechtem Arbeitsplatz |
•
Schulungsangebot des AMS, wie
Bewerbungstraining (Unterstützung bei der Arbeitsmarkterschließung,
Erstellung von Bewerbungsunterlagen), Coachings,
Qualifizierungen u.ä. •
Einsatz des Förderinstrumentarium des AMS +
Kontaktaufnahme mit dem Dienstgeber |
•
Arbeitserprobung
im Betrieb zur Abklärung der Eignung: |
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Zeitraum
1 bis 3 Monate Keine
Kosten für den Dienstgeber, da weiterhin Existenzsicherung durch AMS Reisekosten
vom Wohnort zur Dienststelle werden dem |
Arbeitssuchenden vom AMS ersetzt. |
• Eingliederungsbeihilfe: |
•
Finanzielle Unterstützung des
Dienstverhältnisses an den Dienstgeber zum Ausgleich einer Minderleistung
oder während der Einschulungszeit bis zu einem Jahr •
Zählt der Arbeitssuchende zum Kreis der
begünstigt Behinderten nach Behinderteneinstellungsgesetz –
Initialförderung mittels Eingliederungsbeihilfe seitens AMS möglich +
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•
Bei höherem
Unterstützungsbedarf und/oder mehrfachen Einschränkungen
Zuweisung zur Arbeitsassistenz in St. Johann/Pg.: |
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Beratung
über berufliche Möglichkeiten
Hilfestellung
bei der Arbeitsplatzsuche und nachgehende Betreuung am Arbeitsplatz |
• AKKUS (Arbeits-Kräfte-Kompetent-Ueberlassen-Salzburg):
Arbeitskräfteüberlassung/Leasing für Menschen mit Behinderungen |
•
Ziel: Menschen mit Beeinträchtigungen
über Leasingverträge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um somit langfristig
neue reguläre Dienstverhältnisse zu schaffen. •
Träger: Gemeinnütziger Verein
Berufliche Bildung und Integration (BB&I ), bestehend aus
Bietergemeinschaft anderskompetent GMBH, ARGE Salzburg Geschützte Werkstätten
GMBH, Pro Mente Salzburg, Verein FAB. •
Leistungen: Arbeitsdiagnostik,
Integration durch Arbeitskräfteleasing, Betreuung am Arbeitsplatz und zwischenden überlassungsverhältnissen (überbrückung durch
Schulungen oder Arbeiten in den Einrichtungen der
Bietergemeinschaft) |
Fixintegration
auf einen Arbeitsplatz in den Geschützten Werkstätten |
•
Standorte in Salzburg, Bruck an der Glocknerstraße und in St. Margarethen im Lungau •
Zielgruppe sind Personen, die aufgrund Ihrer
Behinderung nicht die volle Arbeitsleistung eines gesunden Menschen erbringen
können (mind. 30% Grad der Behinderung/ zumindest 50% der normalen
Arbeitsleistung) •
Arbeitsplätze in den Bereich
Industriemontage, Offset-und Siebdruck, Plaketten-und Medaillenherstellung, Blutabnahmevorrichtungen für z.B. das Rote Kreuz, etc. |
•
Abklärung der Eignung mittels einer
einmonatigen Arbeitserprobung in einer Werkstätte der GW
(Existenzsicherung durch das AMS) •
Bei positiver Arbeitserprobung – Aufnahme
auf die |
Warteliste
der Geschützten Werkstätte |
•
Bei Freiwerden eines Arbeitsplatzes wird der
Kunde von seinem Berater informiert – Vor der Aufnahme in ein fixes
Dienstverhältnis sind noch einmal 4 Monate Arbeitserprobung vorgeschaltet •
Derzeit leider sehr lange Wartezeiten! |
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Beratung hinsichtlich Berufsorientierung bei bestehendem
Umschulungsbedarf |
•
Beratung hinsichtlich des regionalen
Arbeitsmarktes, |
• Hilfestellung bei der
Berufsorientierung •
Einführung in die Weiterbildungs-und
Berufsdatenbanken auf der AMS Homepage (www.ams.at), wie z.B.
Nutzung des Orienterungstests (Berufskompass) als
Entscheidungshilfe •
Eigenorientierung im
Berufsinformationszentrum des AMS. |
• Eignungsuntersuchung
(psychologische Eignungsdiagnostik): Dient Erhebung der kognitiven
Fähigkeiten (Begabungsprofil), sowie der Interessen und Persönlichkeitsaskepte,
um Fragen: |
der Berufsorienterung bzw. –findung
oder der
Eignung für eine bestimmte Maßnahme oder Ausbildung klären zu können. |
Ziel ist
das Aufzeigen von leistungs-und |
• Berufsorientierung bzw.
Berufsfindung am BBRZ (Berufliches Bildungs-und
Rehabilitationszentrum) |
•
Personen mit körperlichen oder mehrfachen
Behinderungen •
Abklärung der intellektuellen und
körperlichen Leistungsfähigkeit und Abklärung der Neigungen und
Eignung für mögliche Umschulungsberufe (u.a. in
Form von Praktika in Betrieben) |
Dauer: zwischen
8 und 12 Wochen Ziel: Erstellung
eines persönlichen Bildungs-bzw. REHA-Planes und anschließender |
• UMSCHULUNG |
•
Für die Inanspruchnahme einer Beratung und
gegebenenfalls einer Umschulung ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erforderlich.
•
Bei fehlendem Arbeitslosengeldanspruch
werden Umschulungskosten vom AMS getragen. |
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4. REHA-Einrichtungen
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Umschulungen:
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•
Berufliches Bildungs-und
Rehabilitationszentrum (BBRZ) •
Wirtschaftskolleg Handel (WIKO) •
Implacementausbildung Reintegration:
•
Qualifizierungsinitiative der Geschützte
Werkstätten (GW) •
rws
anderskompetent (vormals Reha-Werkstätte Traunstraße) •
Arbeitstrainingszentrum (ATZ) •
Projekt Member
2000 |
Berufliches Bildungs-und
Rehabilitationszentrum (BBRZ) |
•
Zielgruppe: Personen
mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen, die mit Hilfe einer Um-oder Nachschulung wieder ins Berufsleben integriert
werden sollen. •
Zweigstellen in Wien, Linz, Klagenfurt, Kapfenberg und Graz •
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• BBRZ Linz: Personen
mit körperlichen Einschränkungen, sofern geistige Leistungsfähigkeit gegeben
ist. |
• RISS (Reintegration
von Sehbeeinträchtigen bzw. Späterblindeten) •
BBRZ Kapfenberg: Personen
mit körperlichen, psychischen und psychosozialen Einschränkungen, Jugendliche
mit Lernschwierigkeiten oder Defiziten im Bereich der sozialen Anpassung. |
Berufliches
Bildungs-und Rehabilitationszentrum (BBRZ) |
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• REHA-Planung am
BBRZ: •
arbeits-, allgemeinmedizinische und/oder
fachärztliche Abklärung der gesundheitlichen Situation •
Erhebung und Abklärung der berufsbezogenen,
intellektuellen und kognitiven Leistungsfähigkeit •
Berufsorientierung |
• Im Anschluss daran individuell
abgestimmte Bildungsmaßnahmen ·
Kaufmännische
Ausbildungen, Technische Ausbildungen (z.B. Technischer Zeichner), Optiker –
immer mit Lehrabschluss ·
Weiterführende
Spezialisierungen ·
Maßgeschneiderte
Ausbildungen nach individueller Zielsetzung in alle Berufsfelder ·
Während
der gesamten Ausbildung sozialpädagogische, medizinische und
psychologische Begleitung ·
Kostenlose
Unterbringung im Wohnheim ·
Ausbildungsdauer
von ca. 18 Monaten |
Wirtschaftskolleg
Handel (WIKO) |
•
Der Lehrgang Wirtschaftskolleg Handel ist eine
praxisorientierte Umschulung zur Bürokauffrau, zum Bürokaufmann
für Erwachsene aus verschiedenen Berufen. |
•
|
•
•
Praxistraining in der übungsfirma SALGRO (ein
Jahr) mit begleitendem Theorieunterricht und Coachingtagen.
•
Aktive Bewerbung, Prüfungskompetenztraining
und Praktikum. |
Implacementausbildung |
•
Ausbildung in einer Arbeitsstiftung (Gesellschaft
für Aus-und Weiterbildung in Salzburg): Praxisnaheste
Ausbildungsform, da direkt im Betrieb •
Bei Bereitschaft des Dienstgebers einen
Arbeitsuchenden/Umschüler auszubilden, wird regionale Stiftung
zwischengeschaltet. •
Vor Beginn der Ausbildung wird genauer Bildungs-und Zeitplan entsprechend den
Betriebserfordernissen erstellt. Theoretische und praktische Ausbildung
bis zu zwei Jahre. •
Teilnehmer erhalten während der Ausbildung
Schulungsarbeitslosengeld. •
Ausbildungskosten werden aus Mitteln des
Landes Salzburg und des beteiligten Unternehmens finanziert (Bildungsbeitrag
des Dienstgebers je nach Kosten der Gesamtausbildung von mind. EUR 290,69) •
Vorteil: Dienstverhältnis direkt
anschließend an die Ausbildung |
Qualifizierungsinitiative
der Geschützten Werkstätten: |
•
Qualifizierungsprojekt der Geschützen
Werkstätten in den Niederlassungen Salzburg und Bruck an der Glocknerstraße für begünstigte/begünstigbare
Personen •
Ausbildungsinhalte: Förderunterricht
in Deutsch und Mathematik, feinmotorisches Training, Steigerung der sozialen
Kompetenzen und der Leistungsfähigkeit. Der praktische Ausbildungsteil
erfolgt in den vorhandenen Werkstätten •
Prozentverhältnis theoretische und
praktische Ausbildung von ca. 40% zu 60% •
Dauer ein Jahr, davon
4 Monate Arbeitserprobung und 8 Monate Dienstverhältnis in der GW |
Qualifizierungsinitiative
der Geschützten Werkstätten: |
•
KEINE Weiterbeschäftigung in der GW im
Anschluss möglich, sondern •
Outplacement
(Auffindung eines passenden
Arbeitsplatzes) durch Spezialisten der Geschützten Werkstätten in die
freie Wirtschaft •
Weiterbetreuung im Dienstverhältnis bis zu
einem Jahr möglich |
rws
anderskompetent (vormals Reha-Werkstätte Traunstraße) |
•
Zielgruppe: Arbeitsuchende
mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, welche eine Leistungsfähigkeit
von 30 bis 50 % haben und somit den Anforderungen am freien Arbeitsmarkt
und in der Geschützten Werkstätte noch nicht gewachsen sind. •
Arbeitsdiagnostik -Abklärung
der individuellen Leistungsfähigkeit als Grundlage für die weitere berufliche
Laufbahnplanung •
Arbeitstraining (2 Jahre) -Entwicklung
persönlicher Fähigkeiten zur Verbesserung der Vermittlungschancen auf den
Arbeitsmarkt •
Arbeitsplätze -Erbringung
der eigenen Arbeitsleistung im Rahmen eines normalen Arbeitsvertrags |
Arbeitstrainingszentrum
(ATZ) |
• Ziel ist die Wiedereingliederung
von Arbeit suchenden Personen mit psychischen Einschränkungen
(psychotische, neurotische und psychosomatische Störungen,
Suchtprobleme nach erfolgtem Entzug) durch |
Erwerb
allgemeiner und fachspezifischer Arbeitskompetenzen |
•
Ausbildungsbereiche: Büroservice
(mit Vorkenntnissen), Textilwerkstatt, Holzwerk-und
Fertigungswerkstatt •
ATZ arbeitet mit Aufträgen aus der freien
Wirtschaft •
Verweildauer von einem Jahr |
Projekt Member 2000 |
•
Integratives Arbeitsprojekt der Pro Mente in Unternehmen der freien Wirtschaft. Das
Unternehmen stellt die zur Tätigkeit benötigte Infrastruktur und die
Arbeitsaufträge zur Verfügung.
•
•
Arbeitsplätze auf den Stationen des LKH
(Reinigungstätigkeiten)
•
•
Parkpflege
•
Bei Member Salzburg
werden 8 geistig und/oder psychisch beeinträchtigte Menschen
mittels eines befristeten Dienstvertrages (Verweildauer von 2 Jahren)
beim Träger Pro Mente Salzburg angestellt.
•
Ziel ist die Integration der KlientInnen in den freien Arbeitsmarkt
•
Begleitende psychologische Betreuung
•
Projekte
der Laube in Hallein: SAMBA und ITS-Social
Solutions |
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5. Betreuung von Schulabgängern |
• Erhebung der Entlassschüler des
Folgejahres durch die Integrationsassistenz (IASS) St. Johann/Pg. (Maßnahme
der Pro Mente) im Herbst |
Zielgruppe:
|
•
Jugendliche mit Sonderpädagogischem
Förderbedarf •
Jgdl., welche
gefährdet sind, Schule negativ abzuschließen •
Jgdl. mit
erhöhter Familienbeihilfe oder •
Jgdl. mit
jeglicher Beeinträchtigung •
Betreuung und Clearing begleitend während
des letzten Schuljahres durch die IASS |
•
Eignungsuntersuchungen während
des letzten Schuljahres durch das AMS als Unterstützung des Clearingprozesses
der Integrationsassistenz •
Bei Nichtzustandekommen eines Lehrverhältnisses
oder einer Integrativen Berufsausbildung (IBA) erfolgtübergabe
in die Betreuung des AMS •
verlängerte Lehre: Verlängerung
der Lehrzeit um 1 Jahr, Berufsschulbesuch und Lehrabschluss ist vorausgesetzt
•
Teilqualifizierung: Ausbildungsvertrag
mit einer Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes
(Berufsschulbesuch nicht zwingend) individuell nach den speziellen Begabungen
des Jgdl.,
Dauer von 1 bis 3 Jahren |
Weiterbetreuung je nach zu erreichendem
Ausbildungsniveau: |
•
Reguläre Lehre im
1.Lehrjahr begleitet durch die IASS •
IBA begleitet durch die Berufsausbildungsassistenz
(BAS) – Kontaktherstellung durch das AMS •
Betreuung durch AMS – REHA-Beratung
Kontaktherstellung mit einem |
Berufsvorschulungszentrum
(Oberrain oder St. Gilgen) |
alternativ AMS Jugendmaßnahmen mit dem Ziel
der Integration |
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Lehrlingsprojekt
Netzwerk: |
•
Zielgruppe: Jugendliche
mit schweren körperlichen Einschränkungen von 15 bis 25 Jahren •
Lehrverhältnis (Lehrvertrag oder IBA) mit
Lehrlingsprojekt Netzwerk – Ausbildung im Partnerbetrieb in der freien
Wirtschaft •
Netzwerk bietet Unterstützung in der
Berufsschule, dem Partnerbetrieb und im familiären Umfeld |
Lehrlingsprojekt der Geschützten Werkstätten
|
•
Zielgruppe: begünstigte
oder begünstigbare Jugendliche oder
Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf
•
Höchstalter bei Antritt der Lehre: 24
Jahre
•
|
•
•
Unterstützung während der Lehrzeit
durch die GW beim Berufsschulbesuch (im Bedarfsfall Nachhilfe oder
interne Schulungen)
•
Nach der Lehrzeit intensive Unterstützung
durch das Outplacement nach einem geeigneten
Dauerarbeitsplatz in der freien Wirtschaft. |
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6.
Zusammenarbeit mit Kostenträgern |
•
Personen nach Arbeitsunfällen bzw. Personen
mit Berufserkrankungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Allgemeinen
Unfallversicherung (AUVA).
•
Die Pensionsversicherungsanstalt beteiligt
sich an |
Betroffene
Person hat den Beruf erlernt (Lehrabschluss) |
Für Ihre
Aufmerksamkeit bedankt sich Michaela Piesch |
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